AGB

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) Vertragsabschluss
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, auch wenn ihr Wortlaut nicht bei jedem nachfolgenden Geschäft besonders mitgeteilt wird. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch gilt auch für spätere Geschäfte ohne dass er jedes Mal wiederholt zu werden braucht. Spätestens mit widerspruchsloser Annahme unserer Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner unserer Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Auch unsere ausgestellte Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen oder Streichungen sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Aufträge, die wir in unserer Eigenschaft als Verkäufer abschließen als auch sinngemäß für Verträge, die wir als Vertreter abschließen namens der von uns vertretenen Firmen. Im letzten Fall tritt an diese Stelle in den nachstehenden Bedingungen jeweils die von uns vertretene Firma. Eltern haften grundsätzlich für Folgen und Kosten, die aufgrund des Einkaufs bzw. der Bestellung von Waren bei unserer Firma durch ihre Kinder entstehen, wenn diese minderjährig oder nicht geschäftsfähig sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eine Minderjährigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit vorliegt oder die entsprechende Person ohne Wissen der Eltern oder des Vormundes Einkäufe tätigt.

2) Preise, Lieferzeit
Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind maßgeblich. Sie verstehen sich ab Hannover. Verlade- Versand- und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet, Verpackungen zum Selbstkostenpreis. Wird unsere Leistung später als 4 Monate nach Datum der Auftragsbestätigung erbracht, so sind wir berechtigt, unsere Preise in dem Verhältnis zu ändern, wie sich unsere Kostenfaktoren in dieser Zeit geändert haben. Die Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung, bzw. der Auftragsbestätigung, wenn diese separat schriftlich von uns erteilt worden ist. Bei Lieferverzug ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die jedoch mindestens drei Wochen ab Zugang betragen muss. Wir sind zu Lieferungen vor Lieferzeit, zu Teillieferungen sowie zur gesonderten Rechnungsstellung über jede Teillieferung berechtigt. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir nicht zu weiteren Teillieferungen verpflichtet.

3) Rücktrittsvorbehalt
Das Vorliegen folgender Umstände berechtigt uns ohne Einschränkung der gesetzlichen Möglichkeiten wahlweise ganz oder nur teilweise bzgl. Der in Rückstand genommenen Restlieferung zum Rücktritt vom Vertrag:
a) Umstände, die zu erheblichen Betriebsstörungen bei uns oder unserer Lieferanten führen, etwa durch Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt, Energie- oder Rohstoffmangel, Krankheiten.
b) Das Fehlen oder der Wegfall der Kreditwürdigkeit des Käufers, dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug.

4) Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung sofort zu erfolgen ohne Abzug oder wird von uns per Nachnahme eingezogen. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseingangs Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet, ohne dass es einer besonderen In-Verzug-Setzung bedarf. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Die Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht befugt, mit irgendwelchen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5) Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Wird mithin Lieferung frei Bahnstation oder Betrieb des Käufers vereinbart, so reist die Sendung auf jeden Fall auf Gefahr des Empfängers. Sind bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen über den Versand gegeben, so werden wir diesen nach bestem Ermessen bewirken, ohne jedoch für schnellste und billigste Versandart einzustehen.

6) Verzug und Nichterfüllung der Kunden
Bei Nichtabnahme der bestellten Ware durch den Käufer kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder die Abnahme der Ware und Entrichtung des Kaufpreises verlangen, oder von seiner Lieferung abstandnehmen und neben seinen Auslagen(z.B. Versandkosten, Verwaltungskosten) Schadensersatz von mindestens 20% der Kaufsumme verlangen. Bei Sonderanfertigungen und gleichgestellten Waren wird der gesamte Rechnungsbetrag geltend gemacht. Der Rücktransport geht zu Lasten des Bestellers. Die Wandelung eines Kaufvertrages ist dann ausgeschlossen, wenn in diesem Sonderkonditionen (z.B. Rabatte höher als ortsüblich, Sonderangebote bei Vorführgeräten und Restposten oder gleichartige Sonderwünsche des Kunden etc.) enthalten sind.

7) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller vor. Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Besteller ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung durch Dritte ist uns unverzüglich mitzuteilen. Eine Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass daraus für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir in diesen Fällen oder bei einer Vermischung oder Verbindung mit unserer Vorbehaltsware durch den Besteller nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt schon jetzt der Besteller Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten vermischten oder verbundenen Sachen. Er verwahrt die Sachen, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben oder erwerben, sorgfältig für uns, ohne dass uns daraus Kosten entstehen. Der Besteller tritt schon jetzt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm in Zusammenhang mit der Verbindung zustehen, an uns in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware zuzüglich 20% ab. Die Abtretung dient der Sicherung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller. Wir ermächtigen den Besteller unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, die an uns abgetretenen Forderungen gegen Dritte einzuziehen. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Rechte aus einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt dienlich sind. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, den Dritten die Abtretung in seinem Namen anzuzeigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8) Gewährleistung
Beanstandungen unserer Ware können, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unmittelbar bei uns vorliegen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf ihre vertragsgemäße und einwandfreie Beschaffenheit zu untersuchen. Die Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel ist nach Ablauf eines halben Jahres ab Lieferung ausgeschlossen. Wir haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Anerkennung des Mangels durch uns gegen Rückgabe der mangelhaften Ware Ersatz zu liefern. Die Ersatzlieferung kann solange vorenthalten werden, wie der Besteller nicht einen unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil des Entgeltes gezahlt hat. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir haften bei Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug und Unmöglichkeiten nicht für leichtes Verschulden. Beginnt ein Dritter die Beseitigung von Mängeln oder Schäden vorzunehmen, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch gegen uns. Für Folgeschäden, die nicht unmittelbar an der Kaufsache selbst entstehen, ist eine Haftung des Verkäufers in jedem Falle ausgeschlossen. Ware, die durch Eigenverschulden des Käufers schadhaft geworden ist, wird vom Verkäufer bzw. Hersteller nur gegen Berechnung repariert. Für ordnungsgemäße Anlieferung und Verpackung im Reparatur- oder Garantiefall ist immer der Käufer verantwortlich. Garantieleistungen werden nur im Falle des Vorliegens der Original-Kaufquittung und, falls dazu ausgestellt, der Garantieurkunde erbracht. Ansonsten wird nach unserem Ermessen entweder eine kostenpflichtige Reparatur oder keine Bearbeitung der Reparatursache vorgenommen. Alle Abbildungen in unseren Verkaufsunterlagen sind lediglich als ähnlich zu betrachten. Ansprüche aus falschen Abbildungen oder Druckfehlern in Katalog oder Preisliste können nicht geltend gemacht werden. Ebenso bleibt auch der Irrtum und Übermittlungsfehler bei von uns durchgeführten Berechnungen vorbehalten. Ansprüche jedweder Art können daraus nicht abgeleitet werden.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle sonstigen sich aus dem Geschäft ergebenen Rechte und Pflichten ist Hannover. Gerichtsstand ist Hannover, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen. Soweit ein Geschäft im Namen und für Rechnung einer von uns vertretenen Firma getätigt wird, gelten natürlich deren Gerichtsstand und deren Erfüllungsort.

3000 Hannover, den 31.5.91

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) Vertragsabschluss
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, auch wenn ihr Wortlaut nicht bei jedem nachfolgenden Geschäft besonders mitgeteilt wird. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch gilt auch für spätere Geschäfte ohne dass er jedes Mal wiederholt zu werden braucht. Spätestens mit widerspruchsloser Annahme unserer Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner unserer Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Auch unsere ausgestellte Rechnung gilt als Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen oder Streichungen sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Aufträge, die wir in unserer Eigenschaft als Verkäufer abschließen als auch sinngemäß für Verträge, die wir als Vertreter abschließen namens der von uns vertretenen Firmen. Im letzten Fall tritt an diese Stelle in den nachstehenden Bedingungen jeweils die von uns vertretene Firma. Eltern haften grundsätzlich für Folgen und Kosten, die aufgrund des Einkaufs bzw. der Bestellung von Waren bei unserer Firma durch ihre Kinder entstehen, wenn diese minderjährig oder nicht geschäftsfähig sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eine Minderjährigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit vorliegt oder die entsprechende Person ohne Wissen der Eltern oder des Vormundes Einkäufe tätigt.

2) Preise, Lieferzeit
Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind maßgeblich. Sie verstehen sich ab Hannover. Verlade- Versand- und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet, Verpackungen zum Selbstkostenpreis. Wird unsere Leistung später als 4 Monate nach Datum der Auftragsbestätigung erbracht, so sind wir berechtigt, unsere Preise in dem Verhältnis zu ändern, wie sich unsere Kostenfaktoren in dieser Zeit geändert haben. Die Lieferzeit wird nach bester Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung, bzw. der Auftragsbestätigung, wenn diese separat schriftlich von uns erteilt worden ist. Bei Lieferverzug ist uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die jedoch mindestens drei Wochen ab Zugang betragen muss. Wir sind zu Lieferungen vor Lieferzeit, zu Teillieferungen sowie zur gesonderten Rechnungsstellung über jede Teillieferung berechtigt. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir nicht zu weiteren Teillieferungen verpflichtet.

3) Rücktrittsvorbehalt
Das Vorliegen folgender Umstände berechtigt uns ohne Einschränkung der gesetzlichen Möglichkeiten wahlweise ganz oder nur teilweise bzgl. Der in Rückstand genommenen Restlieferung zum Rücktritt vom Vertrag:
a) Umstände, die zu erheblichen Betriebsstörungen bei uns oder unserer Lieferanten führen, etwa durch Streiks, Aussperrungen, höhere Gewalt, Energie- oder Rohstoffmangel, Krankheiten.
b) Das Fehlen oder der Wegfall der Kreditwürdigkeit des Käufers, dessen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug.

4) Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung sofort zu erfolgen ohne Abzug oder wird von uns per Nachnahme eingezogen. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseingangs Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet, ohne dass es einer besonderen In-Verzug-Setzung bedarf. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Die Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht befugt, mit irgendwelchen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5) Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Wird mithin Lieferung frei Bahnstation oder Betrieb des Käufers vereinbart, so reist die Sendung auf jeden Fall auf Gefahr des Empfängers. Sind bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen über den Versand gegeben, so werden wir diesen nach bestem Ermessen bewirken, ohne jedoch für schnellste und billigste Versandart einzustehen.

6) Verzug und Nichterfüllung der Kunden
Bei Nichtabnahme der bestellten Ware durch den Käufer kann der Verkäufer nach seiner Wahl entweder die Abnahme der Ware und Entrichtung des Kaufpreises verlangen, oder von seiner Lieferung abstandnehmen und neben seinen Auslagen(z.B. Versandkosten, Verwaltungskosten) Schadensersatz von mindestens 20% der Kaufsumme verlangen. Bei Sonderanfertigungen und gleichgestellten Waren wird der gesamte Rechnungsbetrag geltend gemacht. Der Rücktransport geht zu Lasten des Bestellers. Die Wandelung eines Kaufvertrages ist dann ausgeschlossen, wenn in diesem Sonderkonditionen (z.B. Rabatte höher als ortsüblich, Sonderangebote bei Vorführgeräten und Restposten oder gleichartige Sonderwünsche des Kunden etc.) enthalten sind.

7) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller vor. Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Der Besteller ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung durch Dritte ist uns unverzüglich mitzuteilen. Eine Be- oder Verarbeitung unserer Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass daraus für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir in diesen Fällen oder bei einer Vermischung oder Verbindung mit unserer Vorbehaltsware durch den Besteller nicht bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt schon jetzt der Besteller Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verarbeiteten vermischten oder verbundenen Sachen. Er verwahrt die Sachen, an denen wir Eigentum oder Miteigentum haben oder erwerben, sorgfältig für uns, ohne dass uns daraus Kosten entstehen. Der Besteller tritt schon jetzt alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm in Zusammenhang mit der Verbindung zustehen, an uns in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware zuzüglich 20% ab. Die Abtretung dient der Sicherung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller. Wir ermächtigen den Besteller unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, die an uns abgetretenen Forderungen gegen Dritte einzuziehen. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu erteilen, die der Durchsetzung unserer Rechte aus einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt dienlich sind. Der Besteller ermächtigt uns schon jetzt, den Dritten die Abtretung in seinem Namen anzuzeigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8) Gewährleistung
Beanstandungen unserer Ware können, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unmittelbar bei uns vorliegen. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf ihre vertragsgemäße und einwandfreie Beschaffenheit zu untersuchen. Die Geltendmachung nicht offensichtlicher Mängel ist nach Ablauf eines halben Jahres ab Lieferung ausgeschlossen. Wir haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Anerkennung des Mangels durch uns gegen Rückgabe der mangelhaften Ware Ersatz zu liefern. Die Ersatzlieferung kann solange vorenthalten werden, wie der Besteller nicht einen unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil des Entgeltes gezahlt hat. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Wir haften bei Vertragsverletzungen, Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug und Unmöglichkeiten nicht für leichtes Verschulden. Beginnt ein Dritter die Beseitigung von Mängeln oder Schäden vorzunehmen, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch gegen uns. Für Folgeschäden, die nicht unmittelbar an der Kaufsache selbst entstehen, ist eine Haftung des Verkäufers in jedem Falle ausgeschlossen. Ware, die durch Eigenverschulden des Käufers schadhaft geworden ist, wird vom Verkäufer bzw. Hersteller nur gegen Berechnung repariert. Für ordnungsgemäße Anlieferung und Verpackung im Reparatur- oder Garantiefall ist immer der Käufer verantwortlich. Garantieleistungen werden nur im Falle des Vorliegens der Original-Kaufquittung und, falls dazu ausgestellt, der Garantieurkunde erbracht. Ansonsten wird nach unserem Ermessen entweder eine kostenpflichtige Reparatur oder keine Bearbeitung der Reparatursache vorgenommen. Alle Abbildungen in unseren Verkaufsunterlagen sind lediglich als ähnlich zu betrachten. Ansprüche aus falschen Abbildungen oder Druckfehlern in Katalog oder Preisliste können nicht geltend gemacht werden. Ebenso bleibt auch der Irrtum und Übermittlungsfehler bei von uns durchgeführten Berechnungen vorbehalten. Ansprüche jedweder Art können daraus nicht abgeleitet werden.

9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für alle sonstigen sich aus dem Geschäft ergebenen Rechte und Pflichten ist Hannover. Gerichtsstand ist Hannover, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen dem entgegenstehen. Soweit ein Geschäft im Namen und für Rechnung einer von uns vertretenen Firma getätigt wird, gelten natürlich deren Gerichtsstand und deren Erfüllungsort.

3000 Hannover, den 31.5.91